Konzept

Gründercoaching Deutschland

für junge Unternehmen                            Stand: Oktober 2008

 

Coaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten sowie zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen. Um jungen Unternehmen in den ersten Jahren die Finanzierung eines Coaching zu ermöglichen, können Zuschüsse zu den Kosten von Coachingmaßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden.

Wer gefördert wird, wie das Procedere der Beantragung abläuft und wie hoch

die Zuschüsse für Ihr Unternehmen sind können Sie den folgenden Informationen entnehmen.

 

Ablauf des Gründercoaching

 

1. Antrag und Zusage über die Gewährung des Gründercoachingzuschusses:

Sie setzen sich mit einem Regionalpartner in Verbindung, stellen Ihr Unternehmen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs vor und stellen einen schriftlichen Antrag für das Gründercoaching.

Regionalpartner sind in der Regel die Gründungsberater der Handwerkskammern (HK) oder der Industrie- und Handelskammern (IHK). Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung des Gespräches in dem die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen geprüft werden. Nach einem solchen Gespräch können die Ansprechpartner eine Empfehlung für die Bezuschussung des Coachinghonorars aussprechen. Auf Basis der Empfehlung entscheidet die KfW Mittelstandsbank über

die Gewährung des Zuschusses. Sie erhalten eine schriftliche Nachricht.

2. Auswahl des Beraters:

Nach Erteilung der Zusage durch die KfW Mittelstandsbank nehmen Sie aus der KfW-Beraterbörse unter www.kfw-beraterboerse.de die Auswahl des Coach vor. Der ausgewählte Coach muss dort gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. Sie finden uns z.Bsp.: indem Sie als Land Baden Württemberg auswählen—Das Produkt Gründercoaching bestimmen und die Postleitzahl 88515 eingeben. Natürlich finden Sie dort auch jede Menge weiterer Berater.

3. Abschluss des Coachingvertrages:

Nach der schriftlichen Zusage durch die KfW Mittelstandsbank darf der

Coachingvertrag abgeschlossen werden. Den Coachingvertrag schließen Sie mit einem aus der KfW-Beraterbörse gewählten Coach ab. Aus dem Coachingvertrag müssen die Coachingmaßnahmen, die Höhe des Tageshonorars und der Coachingzeitraum hervorgehen. Gefördert werden können Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

Der Coachingvertrag muss innerhalb von acht Wochen (Posteingang) nach Erteilung der Zusage (Ausstellungsdatum) beim zuständigen Regionalpartner  vorliegen. Er wird von der KfW Mittelstandsbank hinsichtlich der Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft; über das Prüfungsergebnis erhalten Sie eine schriftliche Information.

Der Coachingzeitraum von maximal 12 Monaten läuft ab Erteilung der

Zusage durch die KfW Mittelstandsbank.

4. Ende des Gründercoaching:

Nach Beendigung des Coaching (maximale Coachingdauer 12 Monate) reichen Sie die Gesamtrechnung des Coach, den schriftlichen Beratungsbericht sowie eine Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsbeleg (keine Barquittung) für den geleisteten Eigenanteil beim Regionalpartner ein. Die KfW Mittelstandsbank veranlasst die Auszahlung des Zuschusses.

5. Honorarvereinbarung

Das maximal förderfähige Honorar beträgt 800 Euro netto pro Beratertagewerk( 8 Std.) und darf die maximale Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro netto nicht überschreiten. Unser Tagessatz für dieses Coaching liegt bei 600 € / Tag zuzüglich eventueller Spesen und Hilfsmittel.

Die Zuschusshöhe beträgt 50 %. Falls Sie Ihre Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus aufgenommen haben und entweder einen Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld erhalten, darf die maximale Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro netto nicht überschritten werden. In diesen Fällen beträgt die Zuschusshöhe 90 %.

Nicht gefördert werden:

Coachingmaßnahmen

- im Vorgründungsbereich,

- die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben,

- die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen,

   Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt  

   haben,

- die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,

- die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden,

- für Unternehmen aus dem Bereich der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (z. B. Anpflanzung, Ernte) und für den Weiterverkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch den Primärerzeuger an Wiederverkäufer sowie für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors,

- für Sanierungsfälle,

- für Unternehmen in Schwierigkeiten.

 

Mit dieser Information haben Sie zur schnellen Einsicht eine Kurzerläuterung zum Gründercoaching Deutschland erhalten. Sie erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt

wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Vollständige Informationen erhalten Sie von Ihrem Regionalpartner oder folgen Sie auf der linken Seite dem Link zum Gründercoaching der KFW Bank.

Prozessablauf

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Erstgespräch Kostenlos!

1. Kontakt

Sie setzen sich mit uns per Telefon, Fax oder Mail in Verbindung.

2.Termin

Wir treffen uns unverbindlich und für Sie kostenfrei und ermitteln im gemeinsamen Gespräch Ihren Bedarf.

3. Angebot

Sie erhalten von uns ein vorläufiges Angebot über Umfang und Ziel der Coachingleistung. 

4. Vertrag

Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag über gemeinsam vereinbarte Leistung.  Der Vertrag regelt im Wesentlichen Dauer, Termine, Kosten, Ziele und eventuelle Hilfsmittel unserer Zusammenarbeit.

5.Coaching

Wir stehen an Ihrer Seite und gestalten gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Umsetzung zur Erreichung Ihrer Ziele.

6.Bericht

Sie erhalten über das Coaching zum Abschluss einen ausführlichen Bericht und Handlungsempfehlungen.

Für ein Coaching in der Gründungsphase Ihres Unternehmen können Sie z. T. beachtliche Zuschüsse beantragen. Dies entlastet Ihr Unternehmen und gibt Spielraum für neue Entwicklungen.

 

Coachingprogramme der KFW Bank

 

 

Zuschussrechner der

KFW Bank

 

Beraterbörse der

KFW Bank

Zunächst wird Ihr Thema vom Coach focussiert. Was möchten Sie ändern? Welche Probleme möchten Sie lösen? Welches Ziel möchten Sie  erreichen?

Nach der Analyse werden geeignete Schritte, neue Sichtweisen, angemessene Lösungen und praktische Handlungsmöglichkeiten gemeinsam erarbeitet. In diesem individuellem Prozess werden alle Fortschritte und Ergebnisse regelmäßig besprochen, erprobt und durchgespielt.

Ein Coach begleitet Sie solange, bis Sie Ihr Thema mit einem erweitertem Verhaltensrepertoire erfolgreich und eigenverantwortlich bewältigen können und Ihr Ziel messbar erreicht haben.

Der Begriff „Coach“ entstammt der englischen Sprache und stellt einen Kutscher dar. Der Kutscher hat die Aufgabe den Fahrgast „Coachee“ von einem Ort zum Anderen zu Begleiten. Coaching kann nach diesem Hintergrund also als Entwicklungsbeförderung bezeichnet werden. Das Ziel wird vom Coachee benannt. Der Coach begleitet ihn auf diesem Weg ohne den Weg vorzugeben oder direkt eine Lösung für Probleme oder Konflikte mitzubringen. Der Coach ist neutraler Gesprächs– und Interaktionspartner, der seinem Coachee den Prozess der individuellen Weiterentwicklung eröffnet, erleichtert und begleitet, damit Selbsterkenntnis und Eigenverantwortung fordert.